Maßnahmen?

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Sigrid
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Sigrid »

Hildwine hat geschrieben:Die Restssprechung und Strafverfolgung in diesem Land sind absolut unterste Schiene!
So werden solche Diebstähle niemals aufgeklärt und die schönen bonsai, in denen viel Herzblut steckt, werden wohl auf ewig unauffindbar sein.

Selbst Wachhunde im Garten sind ein Schuss nach hinten - steigt einer ein und wird von den Hunden gebissen, ist der Hundebesitzer dran wegen Körperverletzung, im Einzelfall sogar schwerer Körperverletzung. Was bedeutet, Gericht, Verurteilung, Zahlen bis man schwarz wird und schlimmstenfalls Bewährungsstrafe.
So sieht es bei uns leider aus - man darf seinen eigenen Grund und Boden gar nicht so sichern, dass Diebe abgeschreckt werden.

Selbst wenn die Vollhonks bei einem nur über einen Stein stolpern und sich die Haxen brechen, ist man dran - ohne Witz, der Dieb darf einen anzeigen wegen Körperverletzung und kommt damit durch!

Erwischste den Dieb und zündest ihm eine, biste ran wegen Körperverletzung. Sperrste ihn ein, ist das Freiheitsberaubung ....
:twisted:

Und wenn der oder die Diebe wirklich in der Szene sind, lesen die auch mit und auch die Diebstahlsmeldungen bzw. was für Maßnahmen 'abgesprochen' werden.
Außerdem werden die wohl niemals die Bäume so irgendwem anbieten, sondern, die werden die Bäumchen wohl radikal umgestalten (lassen). :evil:
Hallo Hildwine,
Offenbar hast du eigene schlechte Erfahrung mit der Restssprechung ? :P
Was sind eigentlich Vollhonks :shock:
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Odoridori
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Odoridori »

"Hildwine" Die Restssprechung und Strafverfolgung in diesem Land sind absolut unterste Schiene!
So werden solche Diebstähle niemals aufgeklärt und die schönen bonsai, in denen viel Herzblut steckt, werden wohl auf ewig unauffindbar sein.
Hallo Hildwine,

ganz so wie Du es hier schreibst ist es nicht und immer hin wurden die beiden Bonsai-Diebe
die in Österreich so viele Bäume geklaut haben auch geschnappt und verurteilt *daumen_new*
Selbst wenn die Vollhonks bei einem nur über einen Stein stolpern und sich die Haxen brechen, ist man dran - ohne Witz, der Dieb darf einen anzeigen wegen Körperverletzung und kommt damit durch!
Das ist völliger nonsens *nono* und entspricht überhaupt nicht der Rechtsprechung, wenn ein Grundstück
eingezäunt ist und man sich durch überklettern einer Mauer oder eines Zaun des Nachts im Dunkeln auf
ein fremdes Grundstück begibt, trägt man auch dafür selbst die Haftung. Das gleich gilt für dein Beispiel
mit den Hunden.
Erwischste den Dieb und zündest ihm eine, biste ran wegen Körperverletzung. Sperrste ihn ein, ist das Freiheitsberaubung ....
:twisted:
auch das ist quatsch *nono* wenn Du Ihn festhälst bis die Polizei kommt ist das keine Freiheitsberaubung.
Sperrst Du Ihn tagelang ein, dann schon :-x Oder kennst Du einen Kaufhaus Detektiv der wegen Freiheitsberaubung
belangt wurde, weil er einen Dieb festgehalten hat, bis die Polizei eingetroffen ist? :roll:
Wenn Du Ihm eine wischst weil er dich bedroht hat, oder Du dich bedroht gefühlt hast, greift der Notwehrparagraph,
also auch keine Verurteilung, aber Anzeigen kann er dich schon.

Ich weiß gar nicht warum man so etwas hier schreibt, es ist der Sache gar nicht dienlich ... :(

hoffe das sie den oder die Diebe schnappen, irgendwann wird sein Auto gesehen, er von einer Kamera aufgezeichnet
oder er macht einen anderen Fehler ... manchmal hilft auch der Zufall *daumen_new*

Viele Grüße
holger
Zuletzt geändert von Odoridori am 23.10.2012, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Walter Pall »

manuu29 hat geschrieben:Die Anzeige gegen Körperverletzung nehm ich gerne in Kauf falls ich einen erwischen sollte :-x



Gruß manuu
Manu,

ich besuche Dich im Gefängnis.
Meine Beiträge und Bäume dürfen gerne kritsch beurteilt und diskutiert werden.
Aber bitte nicht unbedingt mit mir.

mit freundlichen Grüßen
Walter Pall
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Robert S.
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Robert S. »

Walter Pall hat geschrieben:
manuu29 hat geschrieben:Die Anzeige gegen Körperverletzung nehm ich gerne in Kauf falls ich einen erwischen sollte :-x



Gruß manuu
Manu,

ich besuche Dich im Gefängnis.
Und von mir bekommst Du Torten mit Diamantfeilen. :wink:
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Robert S. »

Sigrid hat geschrieben:Was sind eigentlich Vollhonks :shock:
Sigi

Honk = Idiot/Depp - Steigerung: Vollhonk
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Josef Knieke
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Josef Knieke »

Odoridori hat geschrieben:
"Hildwine" Die Restssprechung und Strafverfolgung in diesem Land sind absolut unterste Schiene!
So werden solche Diebstähle niemals aufgeklärt und die schönen bonsai, in denen viel Herzblut steckt, werden wohl auf ewig unauffindbar sein.
Hallo Hildwine,

ganz so wie Du es hier schreibst ist es nicht und immer hin wurden die beiden Bonsai-Diebe
die in Österreich so viele Bäume geklaut haben auch geschnappt und verurteilt *daumen_new*
Selbst wenn die Vollhonks bei einem nur über einen Stein stolpern und sich die Haxen brechen, ist man dran - ohne Witz, der Dieb darf einen anzeigen wegen Körperverletzung und kommt damit durch!
Das ist völliger nonsens *nono* und entspricht überhaupt nicht der Rechtsprechung, wenn ein Grundstück
eingezäunt ist und man sich durch überklettern einer Mauer oder eines Zaun des Nachts im Dunkeln auf
ein fremdes Grundstück begibt, trägt man auch dafür selbst die Haftung. Das gleich gilt für dein Beispiel
mit den Hunden.
Erwischste den Dieb und zündest ihm eine, biste ran wegen Körperverletzung. Sperrste ihn ein, ist das Freiheitsberaubung ....
:twisted:
auch das ist quatsch *nono* wenn Du Ihn festhälst bis die Polizei kommt ist das keine Freiheitsberaubung.
Sperrst Du Ihn tagelang ein, dann schon :-x Oder kennst Du einen Kaufhaus Detektiv der wegen Freiheitsberaubung
belangt wurde, weil er einen Dieb festgehalten hat, bis die Polizei eingetroffen ist? :roll:
Wenn Du Ihm eine wischst weil er dich bedroht hat, oder Du dich bedroht gefühlt hast, greift der Notwehrparagraph,
also auch keine Verurteilung, aber Anzeigen kann er dich schon.

Ich weiß gar nicht warum man so etwas hier schreibt, es ist der Sache gar nicht dienlich ... :(

hoffe das sie den oder die Diebe schnappen, irgendwann wird sein Auto gesehen, er von einer Kamera aufgezeichnet
oder er macht einen anderen Fehler ... manchmal hilft auch der Zufall *daumen_new*

Viele Grüße
holger

...Holger dem kann ich nichts hnzufügen!!! *daumen_new*

Marja

wo lebst du denn?? Sicherlich ist es ärgerlich was hier passiert, aber es ist halt, so traurig wie es ist, nur ein Diebstahl, nicht mehr und nicht weniger! --- Aber wenn man überlegt, wenn ein Handy, das auch schon 1000,- Euro kosten kann oder ein Auto, das ein Vielfaches kostet gestohlen wird, dann passiert auch nicht viel mehr. Es ist ein Massendelikt, wo die kriminelle Energie als gering eingeschätzt wird!!!!
Jeden einzelnen hier betrifft es zu tiefst, aber das kann man in unserer Rechtsprechung halt nicht bewerten. Schau dir Oma Putt an, die einen 100Jahre alten Ring hat, den sie hegt und pflegt wie ihren Augapfel, wird er gestohlen, springt u.U. nicht mehr als 100 oder 200 Euro raus. Der ideelle Wert zählt nicht.

Dennoch haben wir unsere Gesetze, die in Hinsicht auf andere Länder schon sehr akzeptabel sind!

Ansonsten schau dir mal den § 127 Abs. 1 StPO an, das ist der sogenannte JEDERMANNPARAGRAPH!

Mich k.tzt es auch an, aber ich glaube wir müssen damit leben

LG

Josef
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AK-Treffen jeden 2. Samstag im Monat
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achim73
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von achim73 »

hildwine, vielleicht solltest du in die usa ziehen. dort darf man in einigen bundesstaaten fremde personen, die sich auf dem eigenen grundstück befinden, auch gleich über den haufen schiessen, ohne mit einer strafe rechnen zu müssen (stammt noch aus der wildwest-ära - viehdiebe und so)...aber ich persönlich bin ganz froh, in einem etwas entwickelteren rechtsstaat leben zu können.
Gruss, Achim
"Der kürzeste Weg zum Glück ist der Weg in den Garten"
chinesische Weisheit
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Alex H.
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Alex H. »

Nabend

Naja zumindest habe ich vor ein paar Jahren hier in Österreich den "Hundeführerschein" machen müssen (braucht hier jeder Hundebesitzer) da wurde uns von rechtlicher Seite her gesagt das, wenn jemand auch über einen Zaun klettert, bei einem abgesperrten Grundstück und der Hund jemanden beisst, muss man trotzdem mit einer Anzeige rechnen.
Eine verurteilung ist dabei nicht auszuschliessen.
Klingt doof, ist es leider auch.

Alex
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Hildwine
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Hildwine »

Leute es ist leider so - leider in meinem Umfeld genauso passiert - Einbrecher ist über das Spielzeug des Söhnchens gestolpert und hat sich den Fuß gebrochen - er hat den Hauseigentümer angezeigt und kam damit durch. Dieses Zivilverfahren ist dabei komplett abgekoppelt vom Strafverfahren des Einbruchsdiebstahls und des Hausfriedensbruchs.

Einsperren darfst Du einen Einbrecher definitiv NICHT - Du darfst ihn persönlich festhalten bis die Polizei kommt wenn Du das kannst ja, aber nicht ihn in einen Raum sperren. Das ist unzulässig.

Ihm eine zünden darfst Du auch nur, wenn die Bedrohung für Dich ersichtlich ist - sprich der hat nen Messer bei sich oder nen Baseballschläger etc. Ansonsten darfst Du es nicht und wenn Du es tust, kann er Dich zuvilrechtlich belangen wegen Körperverletzung - hast Du mit nem Besenstiel zugedroschen, gilt die Verhältnismäßigkeit und im Zweifel hast Du die A-Karte wenn der behauptet er sei nicht bewaffnet gewesen und es wird tatsächlich nix bei ihm oder dem Tatort gefunden. Selbiges gilt für Hunde - die sind so zu sichern, dass sie nicht beissen können - das gilt auch auf dem Privatgelände eines Eigenheimbesitzers - auch hier Stichwort Verhältnismäßigkeit der Mittel. Beissen sie trotzdem den Einbrecher, sind die Hunde wenns dumm läuft Geschichte und Du hast nen Zivilprozess wegen Körperverletzung am Hals.

Es ist leider leider wirklich so hierzulande. Es ist genau das andere Extrem wie das was in USA ist, nämlich wie schon oben geschrieben, darf man da straflos einen Einbrecher über den Haufen ballern.

Ein bisschen Mittelmaß aus beiden Extremen würde DE gut tun und den USA auch.

Wegen der 2 Diebe in Ösiland kann man nur hoffen, dass die die gesamte Härte des Gesetzes zu spühren bekommen und nicht wieder total mildernde Umstände bekommen, nur weil sie ne schwere Kindheit hatten oder betrunken waren.
Grüße,
Hildwine
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Odoridori
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Odoridori »

Alex H.
Naja zumindest habe ich vor ein paar Jahren hier in Österreich den "Hundeführerschein" machen müssen (braucht hier jeder Hundebesitzer) da wurde uns von rechtlicher Seite her gesagt das, wenn jemand auch über einen Zaun klettert, bei einem abgesperrten Grundstück und der Hund jemanden beisst, muss man trotzdem mit einer Anzeige rechnen.
Eine verurteilung ist dabei nicht auszuschliessen.
Klingt doof, ist es leider auch
.

Eine Anzeigen erstatten kann man in unserem Land fast immer, ob es dann zu einem Prozeß kommt ist doch
etwas ganz anderes. Was glaubst Du denn wieviel Anzeigen jeden Tag in unserem Land erstattet werden?
Selbst dann wenn ein Polizeihund im Einsatz einen mutmaßlichen Täter beißt, kann der mutmaßliche Täter
eine Anzeige erstatten, könnte er das nicht, würden wir doch nicht ein einem Rechtsstaat leben.

Viele Grüße
Holger
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Odoridori »

"Hildwine"Leute es ist leider so - leider in meinem Umfeld genauso passiert - Einbrecher ist über das Spielzeug des Söhnchens gestolpert und hat sich den Fuß gebrochen - er hat den Hauseigentümer angezeigt und kam damit durch. Dieses Zivilverfahren ist dabei komplett abgekoppelt vom Strafverfahren des Einbruchsdiebstahls und des Hausfriedensbruchs.

Einsperren darfst Du einen Einbrecher definitiv NICHT - Du darfst ihn persönlich festhalten bis die Polizei kommt wenn Du das kannst ja, aber nicht ihn in einen Raum sperren. Das ist unzulässig.

Ihm eine zünden darfst Du auch nur, wenn die Bedrohung für Dich ersichtlich ist - sprich der hat nen Messer bei sich oder nen Baseballschläger etc. Ansonsten darfst Du es nicht und wenn Du es tust, kann er Dich zuvilrechtlich belangen wegen Körperverletzung - hast Du mit nem Besenstiel zugedroschen, gilt die Verhältnismäßigkeit und im Zweifel hast Du die A-Karte wenn der behauptet er sei nicht bewaffnet gewesen und es wird tatsächlich nix bei ihm oder dem Tatort gefunden. Selbiges gilt für Hunde - die sind so zu sichern, dass sie nicht beissen können - das gilt auch auf dem Privatgelände eines Eigenheimbesitzers - auch hier Stichwort Verhältnismäßigkeit der Mittel. Beissen sie trotzdem den Einbrecher, sind die Hunde wenns dumm läuft Geschichte und Du hast nen Zivilprozess wegen Körperverletzung am Hals.
... ohne Worte,
bitte nicht glauben, da hat Jemand zu viel einer bestimmten Zeitung gelesen. Das hat nichts mit der Rechtssprechung
in unserem Land zu tun.
Es ist leider leider wirklich so hierzulande. Es ist genau das andere Extrem wie das was in USA ist, nämlich wie schon oben geschrieben, darf man da straflos einen Einbrecher über den Haufen ballern.
Dazu hat Robert schon etwas geschrieben, hier wird aus wenigen US-Staaten mit Wild West Hintergrund die ganze USA
mit 50 Staaten genommen, das stimmt nicht. Es wird auch nicht in der ganzen USA die Todesstrafe vollstreckt, nur mal so.

Hildwein, ich würde dir empfehlen mal ein paar öffentliche Gerichtsverhandlungen zu besuchen, du hast ein ganz
gestörtes Verhältnis zur Rechtssprechung, damit Du dir ein eigenes Bild machen kannst wie da Recht gesprochen wird.

Viele Grüße
Holger
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Hildwine
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Hildwine »

Danke Holger, aber ich durfte schon am eigenen Leib erleben, wie hierzulande 'Recht' gesprochen wird.
Das tu ich mir nie wieder an - nicht mal als Zuschauer. :(

Aber ist auch egal, ich habe meine eigenen Erfahrungen und die aus meinem Umfeld und die sagen was ganz Anderes, als das was Du hier sagst.
So hat jeder seine MEinung aufgrund von Erfahrungen.

Und das mit USA - ich meine mich erinnern zu können, dass das Gesetz, daß Du Dein Heim mit Waffengewalt verteidigen darfst tatsächlich überall da gilt und nicht nur in ein paar ausgewählten Staaten.
Hast Du da nen Link, der das Gegenteil erklärt?
Grüße,
Hildwine
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Carmen_G.
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Carmen_G. »

Mit der Rechtsprechung hier in Deutschland wäre ich schon vorsichtig.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das selbe. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen mehrfach bestätigen.

Übrigens Holger:
Oder kennst Du einen Kaufhaus Detektiv der wegen Freiheitsberaubung
belangt wurde, weil er einen Dieb festgehalten hat, bis die Polizei eingetroffen ist?
Da gibt es einige!
Alleine in meiner Anfangszeit im Sicherheitsdienst als ich unter anderem auch diesen Job gemacht habe, kam von jedem 3. Dieb eine Gegenanzeige deswegen und wenn man sich nicht genau auskennt und der Dieb eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt hat, dann steht man selber schneller vor dem Richter wie Du denkst.
Wenn sich nicht die letzten paar Jahre was geändert haben sollte, dann darfst Du z.B. einen einfachen deutschen Kaufhausdieb, (bei räuberischem Diebstahl liegt es wieder etwas anders je nach Fall) der sich mit Ausweis zweifelsfrei ausweisen kann, als Kaufhausdetektiv eben nicht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten sondern nur bis zur eindeutigen Feststellung der Identität.

Dagegen brachte mir ein gezielter bewaffneter nächtlicher Angriff von 3 Kurden innerhalb meines umzäunten Anwesens auf mich, nachdem zwei meiner Hunde ohne mein Zutun mich veteidigt und einen davon zerrissen haben, eine Anzeige wegen Totschlag ein und die Hunde hätten eingeschläfert werden müssen.
Natürlich habe ich sie nicht abgeliefert und nur weil ich im Gerichtssaal den Richter von der Folgsamkeit und Gutmütigkeit eines dieser von mir mitgebrachten Hunde überzeugen konnte (Der Richter ordnete einen Angriff des Gerichtsdieners auf mich an und erlebte live wie hoch die Reizschwelle war und ab wann der Hund zur gefährlichen Bestie wurde, aber noch besser wie schnell er auf ein leises Wort wieder liebes Kuscheltier war.) war das abzuwenden.
Nachdem der "nette" Staatsanwalt mit : "Killerbestien auf Ausländer abgerichtet" und dem Argument, die hätten evtl. ja nach einem Unfall nur fragen wollen ob sie telefonieren dürfen (klar, wenn die mir auflauern und dann mit den Worten: Wir stechen Dich ab Du deutsche Sau!" auf mich losgehen) nicht mehr durchkam, da wollte er mir an den Kragen mit "Unterlassene Hilfeleistung", weil ich das Opfer meiner Hunde nicht ins Krankenhaus gefahren habe. ( Die beiden anderen und ein Vierter, der im Wagen wartete hatten den ins Auto geworfen und sind abgedüst)
Von den ganzen Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. wollen wir mal gar nicht reden und nur wenn man sich selber rechtlich gut auskennt und ein paar Tricks kennt, kann man einigermaßen vermeiden, nicht selber verurteilt zu werden.
Ich kenne genügend Kollegen, denen dies nicht immer gelungen ist.
Der Grat von Notwehr und Nothilfe usw. zu einer eigenen Verurteilung wegen einer Straftat ist oft recht schmal.
Natürlich bekommt der eigentliche Täter auch seine Strafe ab, das läuft in der Regel in einem parallelen Verfahren. Kommt immer drauf an, was ein Offizialdelikt ist und was durch eine Privatklage geregelt wird.

Auf alle Fälle hat jeder, der einen Bonsaidieb erwischt, ob mit erlaubten oder unerlaubten Mitteln auch meine Symphatie.

liebe Grüße
Carmen
Liebe Grüße
Carmen
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hoesy
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von hoesy »

Carmen,
bei dir ist ja was los! :shock: Das die sich überhaupt getraut haben bei dir einzusteigen... Ich kenne es ja bei dir und die Hunde sind ja schon viel früher am Tor als du aus dem Haus.
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Odoridori
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Re: Maßnahmen?

Beitrag von Odoridori »

"Shaki" Mit der Rechtsprechung hier in Deutschland wäre ich schon vorsichtig.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das selbe. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen mehrfach bestätigen.
Hallo Carmen,

wir leben in einem Rechtsstaat in dem man auch als Beschuldigter und Täter durchaus
eine Strafanzeige stellen kann, das geht in einem Totalitären Staat eben nicht,
nur wer möchte da schon leben ?

Ob das was ich als Recht empfinde, auch den Gesetzen entspricht das sind
auch in Deutschland zweierlei und Richter sprechen Recht nach geltenden Gesetzen.

Ich denke das ist jetzt genug über dieses Thema und Euren Erfahrungen mit den Gerichten,
denn es dient nicht dem Thread hier *back*

Viele Grüße
Holger
Zuletzt geändert von Odoridori am 24.10.2012, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
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