Mit der Rechtsprechung hier in Deutschland wäre ich schon vorsichtig.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das selbe. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen mehrfach bestätigen.
Übrigens Holger:
Oder kennst Du einen Kaufhaus Detektiv der wegen Freiheitsberaubung
belangt wurde, weil er einen Dieb festgehalten hat, bis die Polizei eingetroffen ist?
Da gibt es einige!
Alleine in meiner Anfangszeit im Sicherheitsdienst als ich unter anderem auch diesen Job gemacht habe, kam von jedem 3. Dieb eine Gegenanzeige deswegen und wenn man sich nicht genau auskennt und der Dieb eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt hat, dann steht man selber schneller vor dem Richter wie Du denkst.
Wenn sich nicht die letzten paar Jahre was geändert haben sollte, dann darfst Du z.B. einen einfachen deutschen Kaufhausdieb, (bei räuberischem Diebstahl liegt es wieder etwas anders je nach Fall) der sich mit Ausweis zweifelsfrei ausweisen kann, als Kaufhausdetektiv eben nicht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten sondern nur bis zur eindeutigen Feststellung der Identität.
Dagegen brachte mir ein gezielter bewaffneter nächtlicher Angriff von 3 Kurden innerhalb meines umzäunten Anwesens auf mich, nachdem zwei meiner Hunde ohne mein Zutun mich veteidigt und einen davon zerrissen haben, eine Anzeige wegen Totschlag ein und die Hunde hätten eingeschläfert werden müssen.
Natürlich habe ich sie nicht abgeliefert und nur weil ich im Gerichtssaal den Richter von der Folgsamkeit und Gutmütigkeit eines dieser von mir mitgebrachten Hunde überzeugen konnte (Der Richter ordnete einen Angriff des Gerichtsdieners auf mich an und erlebte live wie hoch die Reizschwelle war und ab wann der Hund zur gefährlichen Bestie wurde, aber noch besser wie schnell er auf ein leises Wort wieder liebes Kuscheltier war.) war das abzuwenden.
Nachdem der "nette" Staatsanwalt mit : "Killerbestien auf Ausländer abgerichtet" und dem Argument, die hätten evtl. ja nach einem Unfall nur fragen wollen ob sie telefonieren dürfen (klar, wenn die mir auflauern und dann mit den Worten: Wir stechen Dich ab Du deutsche Sau!" auf mich losgehen) nicht mehr durchkam, da wollte er mir an den Kragen mit "Unterlassene Hilfeleistung", weil ich das Opfer meiner Hunde nicht ins Krankenhaus gefahren habe. ( Die beiden anderen und ein Vierter, der im Wagen wartete hatten den ins Auto geworfen und sind abgedüst)
Von den ganzen Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. wollen wir mal gar nicht reden und nur wenn man sich selber rechtlich gut auskennt und ein paar Tricks kennt, kann man einigermaßen vermeiden, nicht selber verurteilt zu werden.
Ich kenne genügend Kollegen, denen dies nicht immer gelungen ist.
Der Grat von Notwehr und Nothilfe usw. zu einer eigenen Verurteilung wegen einer Straftat ist oft recht schmal.
Natürlich bekommt der eigentliche Täter auch seine Strafe ab, das läuft in der Regel in einem parallelen Verfahren. Kommt immer drauf an, was ein Offizialdelikt ist und was durch eine Privatklage geregelt wird.
Auf alle Fälle hat jeder, der einen Bonsaidieb erwischt, ob mit erlaubten oder unerlaubten Mitteln auch meine Symphatie.
liebe Grüße
Carmen