Genau das ist doch das Problem. Nach DSGVO muss ich das gar nicht und nach UrhG nur, wenn ich die Fotos in der Welt rumpuste. Da gibt es unterschiedliche Gesetzte. Ob du ein Fotos machst, es privat verwendest, verbreitest oder verarbeitest sind unterschiedliche Sachen und auch unterschiedliche Gesetze. Begreift nur kaum einer.Andreas Ludwig hat geschrieben: ↑30.04.2018, 10:09 Oder noch einfacher: Wenn du auf einer Familienfeier Oma fragen willst, ob sie etwas dagegen hat, dass du sie ablichtest, weil du das nach DSGVO tun musst, dann tu das. Meine Familie würde sich dann Sorgen um mich machen.
Wie du hier so schön zeigst, haben nur die wenigsten irgendeine Vorstellung davon, was erlaubt ist und was nicht, haben je mal irgendein Gesetz gelesen oder begriffen, handeln aber wenigstens mit etwas Verstand und gutem Willen. Manchmal eben auch nicht und dann kann sowas schonmal echt schief gehen.
Dumm nur, dass eben so viele davon ausgehen, dass "alles einfach so geht". Geht eben nicht.
Nur weil jemand sich im öffentlichen Raum bewegt oder auf einer privaten Feier, heisst das nicht, dass ein Foto, wie jemand seinen Rausch ausschläft oder komische Verrenkungen beim "Ums-Bonsai-Feuer-Tanzen" macht, in die Welt gepustet werden sollten.
Auf dem Sommerfest werden Fotos gemacht werden, hoffentlich schön viele. Solange die privat bleiben, alles ok.
Nur werden die bestimmt ins BFF hochgeladen (von mir aus auch ok, mögen andere aber anders sehen) oder bei Facebook oder Instagram landen (will ich persönlich mal lieber nicht. Da wärs nett, wenn einer vorher fragt). Wenn Fotos von Walter, Chris oder Peter irgendwohin gestreut werden, kann man sogar argumentieren, dass die das sowieso aus professionellen Gründen wollen. Vorher fragen, wäre aber auch bestimmt besser. Und ich weiss echt nicht, ob jemand möchte, dass ein Foto von ihm beim Baden im Teich um die Welt geht.
Insofern finde ich es schonmal gut, wenn durch solche Threads ab und zu mal der Verstand trainiert wird.