Fotografieren von Personen
Fotografieren von Personen
Am 25.5.18 tritt eine neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Kleiner Auszug aus folgendem Link
"Schlicht und einfach: Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder „Kunst“ arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc."
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Es gibt hier ja einige, die fotografieren. Was mich beschäftigt, soweit ich diese Verordnung verstanden habe, würde es ja auch das Sommertreffen betreffen, auf dem bestimmt wieder Bilder gemacht, auf denen u.a. auch Personen abgelichtet werden. Vielleicht gibt es ja hier den/die ein oder andere(n), der dazu was sagen kann.
"Schlicht und einfach: Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder „Kunst“ arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc."
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Es gibt hier ja einige, die fotografieren. Was mich beschäftigt, soweit ich diese Verordnung verstanden habe, würde es ja auch das Sommertreffen betreffen, auf dem bestimmt wieder Bilder gemacht, auf denen u.a. auch Personen abgelichtet werden. Vielleicht gibt es ja hier den/die ein oder andere(n), der dazu was sagen kann.
Gruß Jürgen
Wer nicht mit Pflanzen und Tieren kann, kann auch nicht mit Menschen.
Ich moderiere in blau, der Rest ist nur meine Meinung
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Re: Fotografieren von Personen
Hi,
beruflich setze ich mich seit Monaten mit der DSGVO auseinander.
Gerade unter den Fotographen und den passenden Fachverbänden kursieren da einige Missverständnisse.
a) in der DSGVO geht es aus ausschliesslich darum, das jeder, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet nun erklären muss, was er erhebt und was er damit macht
b) die DSGVO bestimmt nun auch, dass Fotos eindeutig personenbezogene Daten sind, nicht allein, wer dabei darauf abgebildet ist, sondern eben auch, wer das Foto macht und was er anschliessend damit macht
c) wird ein Foto nicht ausschliesslich privat verwendet, sondern aus Geschäftszwecken oder zur Veröffentlichung, MUSS derjenige also eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung haben und diese muss bei Veröffentlichung auch einfach zu erreichen sein
d) laut DSGVO hat jeder eben auch ein Auskunftsrecht, darf erfahren, wer da was speichert und dem widersprechen, um Änderung und Löschung bitten
e) personenbezogene Daten müssen nun auch "state-of-the-Art" übertragen und gesichert werden
Das Recht am eigenen Bild kommt aber aus dem Artikel 1 Grundgesetz, hat mit der DSGVO nichts zu tun. Wird ein Foto nicht ausschliesslich privat verwendet, sondern aus Geschäftszwecken oder zur Veröffentlichung genutzt oder ist eine Person "bildgebend", MUSS derjenige sowieso schon immer gefragt werden.
Das hat natürlich Konsequenzen, z.B. für Veranstalter. Die brauchen nämlich nun auch eine DSGVO-Datenschutzerklärung und müssen z.B. erklären, dass Fotos erstellt werden, von Besuchern oder offiziell bestimmten Fotographen und was damit passiert.
Oder für Foren heisst das, dass klargestellt wird, dass nur Fotos mit Erlaubnis eingestellt werden und das Forum muss erklären, was mit den Fotos genau passiert (dazu gehört auch ein internes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und was technisch unternommen wird, um die Daten zu schützen).
Für das Login und die Übertragung von personenbezogenen Daten ist nun auch die Verwendung von verschlüsselten Verbindungen vorgeschrieben, https ist also Pflicht. Das ist im BFF aber schon seit ein paar Monaten der Fall.
Die neue DSGVO verbietet aber in keinster Weise die Erhebung von Daten (oder Fotos), ok, auf die Erhebung von nicht zwingend zur Erfüllung der Aufgabe benötigten Daten soll natürlich verzichtet werden, sondern zwingt "nur" alle dazu, zu erklären, was mit den Daten passiert.
Genaues können gewerbliche Nutzer z.B. von Fachverbänden, IHK oder Anwälten erfahren.
beruflich setze ich mich seit Monaten mit der DSGVO auseinander.
Gerade unter den Fotographen und den passenden Fachverbänden kursieren da einige Missverständnisse.
a) in der DSGVO geht es aus ausschliesslich darum, das jeder, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet nun erklären muss, was er erhebt und was er damit macht
b) die DSGVO bestimmt nun auch, dass Fotos eindeutig personenbezogene Daten sind, nicht allein, wer dabei darauf abgebildet ist, sondern eben auch, wer das Foto macht und was er anschliessend damit macht
c) wird ein Foto nicht ausschliesslich privat verwendet, sondern aus Geschäftszwecken oder zur Veröffentlichung, MUSS derjenige also eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung haben und diese muss bei Veröffentlichung auch einfach zu erreichen sein
d) laut DSGVO hat jeder eben auch ein Auskunftsrecht, darf erfahren, wer da was speichert und dem widersprechen, um Änderung und Löschung bitten
e) personenbezogene Daten müssen nun auch "state-of-the-Art" übertragen und gesichert werden
Das Recht am eigenen Bild kommt aber aus dem Artikel 1 Grundgesetz, hat mit der DSGVO nichts zu tun. Wird ein Foto nicht ausschliesslich privat verwendet, sondern aus Geschäftszwecken oder zur Veröffentlichung genutzt oder ist eine Person "bildgebend", MUSS derjenige sowieso schon immer gefragt werden.
Das hat natürlich Konsequenzen, z.B. für Veranstalter. Die brauchen nämlich nun auch eine DSGVO-Datenschutzerklärung und müssen z.B. erklären, dass Fotos erstellt werden, von Besuchern oder offiziell bestimmten Fotographen und was damit passiert.
Oder für Foren heisst das, dass klargestellt wird, dass nur Fotos mit Erlaubnis eingestellt werden und das Forum muss erklären, was mit den Fotos genau passiert (dazu gehört auch ein internes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und was technisch unternommen wird, um die Daten zu schützen).
Für das Login und die Übertragung von personenbezogenen Daten ist nun auch die Verwendung von verschlüsselten Verbindungen vorgeschrieben, https ist also Pflicht. Das ist im BFF aber schon seit ein paar Monaten der Fall.
Die neue DSGVO verbietet aber in keinster Weise die Erhebung von Daten (oder Fotos), ok, auf die Erhebung von nicht zwingend zur Erfüllung der Aufgabe benötigten Daten soll natürlich verzichtet werden, sondern zwingt "nur" alle dazu, zu erklären, was mit den Daten passiert.
Genaues können gewerbliche Nutzer z.B. von Fachverbänden, IHK oder Anwälten erfahren.
Zuletzt geändert von abardo am 28.04.2018, 12:13, insgesamt 3-mal geändert.
Grüße, Frank
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Ich will nur noch hupen !
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Re: Fotografieren von Personen
Zum Sommerfest: das ist eine private Veranstaltung, ein Treff von Freunden organisiert, es gibt keinen Veranstalter und keinen gewerblichen Zweck. Da darf also erstmal jeder zu privaten Zwecken fotografieren, was er will und braucht niemanden fragen.
Lustig wirds dann, wenn die Fotos irgendwo im Netz gezeigt werden und Personen im Detail zu sehen sind.
Im BFF ist es durch die Nutzungsbedingungen klar. Man muss das Recht zum Hochladen haben und das Nutzungsrecht des Bildes geht ans BFF.
Das BFF braucht also eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (und das sieht meiner Meinung nach ziemlich gut aus, fehlt nur die Erwähnung, das jeder erfahren darf, was über ihn gespeichert ist und was er machen muss, um seine Daten ändern bzw. löschen zu lassen).
Danach ist der Upload der Sommerfestbilder hier (fast) gedeckelt.
Nur wäre ich jetzt wirklich vorsichtig, Bilder vom Sommerfest in anderen sozialen Netzen oder der privaten Homepage zu zeigen, wenn man a) keine Erlaubnis des Abgelichteten hat (Recht am eigenen Bild) und b) dieses soziale Netz oder private Homepage keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung hat (Betreiber aus der Nicht-EU ?).
Aber das kann man auch generell einfach klären: "mit der Teilnahme am Sommerfest stimmt derjenige zu, dass Fotos von ihm erstellt und auf Internetseiten geteilt werden".
Sollten dann Bilder auf anderen Seiten hochgeladen werden, die keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung haben, hat derjenige, der die Bilder hochlädt, kein Problem mehr (aber eben der Seitenbetreiber wegen fehlender Datenschutzerklärung).
Lustig wirds dann, wenn die Fotos irgendwo im Netz gezeigt werden und Personen im Detail zu sehen sind.
Im BFF ist es durch die Nutzungsbedingungen klar. Man muss das Recht zum Hochladen haben und das Nutzungsrecht des Bildes geht ans BFF.
Das BFF braucht also eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (und das sieht meiner Meinung nach ziemlich gut aus, fehlt nur die Erwähnung, das jeder erfahren darf, was über ihn gespeichert ist und was er machen muss, um seine Daten ändern bzw. löschen zu lassen).
Danach ist der Upload der Sommerfestbilder hier (fast) gedeckelt.
Nur wäre ich jetzt wirklich vorsichtig, Bilder vom Sommerfest in anderen sozialen Netzen oder der privaten Homepage zu zeigen, wenn man a) keine Erlaubnis des Abgelichteten hat (Recht am eigenen Bild) und b) dieses soziale Netz oder private Homepage keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung hat (Betreiber aus der Nicht-EU ?).
Aber das kann man auch generell einfach klären: "mit der Teilnahme am Sommerfest stimmt derjenige zu, dass Fotos von ihm erstellt und auf Internetseiten geteilt werden".
Sollten dann Bilder auf anderen Seiten hochgeladen werden, die keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung haben, hat derjenige, der die Bilder hochlädt, kein Problem mehr (aber eben der Seitenbetreiber wegen fehlender Datenschutzerklärung).
Grüße, Frank
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- kressevadder
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Re: Fotografieren von Personen
Ich will aber, das nur vorteilhafte Fotos von mir hochgeladen werden.
In manchen Posen wirkt meine Nase etwas krumm, das könnte einfalsches Licht auf mich werfen.
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- Andreas Ludwig
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Re: Fotografieren von Personen
Es gibt noch einfache Regeln, die sich dem gesunden Menschenverstand etwas besser erschliessen:
– Hat ein Bild Portraitcharakter, ist die Einwilligung der abgebildeten Person vor Veröffentlichung einzuholen. Betrifft Stars, aber auch den griechischen Fischer, der malerisch auf dem Mäuerchen sitzt.
- befinden sich viele Personen an einem öffentlichen Ort, sieht es anders aus: Man kann schlechterdings nicht alle Leute in einem Bahnhof oder auf einem Marktplatz um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten. Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass die abgebildeten Personen voraussetzen müssen, dass sie in diesem Kontext a) abgebildet werden können und b) nicht exponiert werden durch das Bild.
- dann gibts noch einen deutlichen Unterschied zwischen der reinen Abbildung und der möglichen Zuordnung: Es ist nicht dasselbe, ob ich eine Menschenmenge zeige oder zu jedem noch den Namen schreibe.
(Manchmal frage ich mich, ob heutigen Juristen noch klar ist, dass die Kodifizierung des römischen Rechts unter Justinian eine so hervorragende Leistung war, weil damit der ganze Wust von sich teils widersprechenden Detailverordnungen vereinfacht, gestrafft und geklärt wurde. Wäre vielleicht wieder mal nötig...)
– Hat ein Bild Portraitcharakter, ist die Einwilligung der abgebildeten Person vor Veröffentlichung einzuholen. Betrifft Stars, aber auch den griechischen Fischer, der malerisch auf dem Mäuerchen sitzt.
- befinden sich viele Personen an einem öffentlichen Ort, sieht es anders aus: Man kann schlechterdings nicht alle Leute in einem Bahnhof oder auf einem Marktplatz um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten. Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass die abgebildeten Personen voraussetzen müssen, dass sie in diesem Kontext a) abgebildet werden können und b) nicht exponiert werden durch das Bild.
- dann gibts noch einen deutlichen Unterschied zwischen der reinen Abbildung und der möglichen Zuordnung: Es ist nicht dasselbe, ob ich eine Menschenmenge zeige oder zu jedem noch den Namen schreibe.
(Manchmal frage ich mich, ob heutigen Juristen noch klar ist, dass die Kodifizierung des römischen Rechts unter Justinian eine so hervorragende Leistung war, weil damit der ganze Wust von sich teils widersprechenden Detailverordnungen vereinfacht, gestrafft und geklärt wurde. Wäre vielleicht wieder mal nötig...)
It is not enough to be busy. So are the ants. The question is: What are we busy about?
(Thoreau)
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Re: Fotografieren von Personen
Super, dass es nun bald die DSGVO gibtkressevadder hat geschrieben: ↑28.04.2018, 12:16 Ich will aber, das nur vorteilhafte Fotos von mir hochgeladen werden.
In manchen Posen wirkt meine Nase etwas krumm, das könnte einfalsches Licht auf mich werfen.
Jetzt MUSS dir nämlich jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet einfach erklären, wie du die Bilder mit der krummen Nase wieder löschen lassen kannst
Grüße, Frank
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Re: Fotografieren von Personen
Danke Frank.
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Soweit ich das verstanden habe, ist das nach dieser "neuen Regel" eben alles anders. Ich hatte eigentlich ganz leise drauf gehofft, dass da noch mehr was dazu sagen könnten.
Das ist die alte "Regel".Andreas Ludwig hat geschrieben: ↑28.04.2018, 12:17 - befinden sich viele Personen an einem öffentlichen Ort, sieht es anders aus: Man kann schlechterdings nicht alle Leute in einem Bahnhof oder auf einem Marktplatz um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten. Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass die abgebildeten Personen voraussetzen müssen, dass sie in diesem Kontext a) abgebildet werden können und b) nicht exponiert werden durch das Bild.
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Soweit ich das verstanden habe, ist das nach dieser "neuen Regel" eben alles anders. Ich hatte eigentlich ganz leise drauf gehofft, dass da noch mehr was dazu sagen könnten.
Gruß Jürgen
Wer nicht mit Pflanzen und Tieren kann, kann auch nicht mit Menschen.
Ich moderiere in blau, der Rest ist nur meine Meinung
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Re: Fotografieren von Personen
Hi,
das ist das alte UrhG von 1907, x-mal angepasst. Geändert hat sich da lange nix und hat nichts mit der neuen DSGVO zu tun. Und was Andreas gesagt hat, stimmt weiterhin. Die Anfertigung von, ich nenne das mal, Portrait-Fotos bedarf der vorherigen Zustimmung.
Fürs Sommerfest sollten wir da schon zu einer Übereinkunft kommen. Reicht vielleicht, wenn das Orga-Team im passenden Thread erwähnt: "wenn jemand zum Sommerfest kommt, stimmt er zu, dass Fotos von ihm verbreitet werden dürfen."
das ist das alte UrhG von 1907, x-mal angepasst. Geändert hat sich da lange nix und hat nichts mit der neuen DSGVO zu tun. Und was Andreas gesagt hat, stimmt weiterhin. Die Anfertigung von, ich nenne das mal, Portrait-Fotos bedarf der vorherigen Zustimmung.
Fürs Sommerfest sollten wir da schon zu einer Übereinkunft kommen. Reicht vielleicht, wenn das Orga-Team im passenden Thread erwähnt: "wenn jemand zum Sommerfest kommt, stimmt er zu, dass Fotos von ihm verbreitet werden dürfen."
Grüße, Frank
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- Andreas Ludwig
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Re: Fotografieren von Personen
abardo – bloss weil du grade was her die DSGVO durchgeackert hast, brauchen wir jetzt eine Übereinkunft? Obwohl es doch offenbar eine private Sache ist, keine organisierte Veranstaltung? Ohne mich.
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Re: Fotografieren von Personen
So wie ich den von Jürgen verlinkten Artikel verstanden habe, entsteht durch die neue Gesetzgebung erst einmal eine Rechtsunsicherheit, weil man auf eine genauere Ausformulierung verzichtet hat und stattdessen auf die Rechtsprechung der Zukunft setzt.
Insofern "lohnen" sich zur Zeit keine Streitereien über richtig oder falsch von Auslegungen, weil die Antworten darauf erst noch im Einzelfall - gerichtlich - zu klären sein werden.
Man wird also erst in Zukunft, im Nachherein (!) erfahren, welches konkrete Verhalten gesetzeskonform eingeschätzt oder mit den äußerst empfindlichen Strafen belegt werden wird!
Insofern "lohnen" sich zur Zeit keine Streitereien über richtig oder falsch von Auslegungen, weil die Antworten darauf erst noch im Einzelfall - gerichtlich - zu klären sein werden.
Man wird also erst in Zukunft, im Nachherein (!) erfahren, welches konkrete Verhalten gesetzeskonform eingeschätzt oder mit den äußerst empfindlichen Strafen belegt werden wird!
Grüße
Monika
Monika
Re: Fotografieren von Personen
@Andreas: wie gesagt, hat das UrhG nichts mit der DSGVO zu tun. Wenn du auf einer privaten Veranstaltung Fotos machst, kann man zwar davon ausgehen, das jeder damit einverstanden ist, dass du von ihm ein Portrait-Foto machst und du das privat verwenden darfst. Laut Gesetz musst du aber auch da schon immer fragen, dass ist das "Recht am eigenen Bild". Wenn du dann das Bild nur privat verwendest, es vielleicht in der Familie zeigst, gibt es nichts zu klagen, es entsteht ja kein Schaden. Wenn du das Foto von der Person aber irgendwo hochlädst, es verbreitest oder schlimmer noch, gewerblich nutzt (z.B. wenn eine Zeitschrift über das Event berichtet ?) und dann nicht gefragt hast, hast du als Fotograf oder Zeitschrift eventuell ein echtes Problem, wenn du nicht gefragt hast.
@Monika: Rechtsprechung im Nachhinein gibt es nicht, darauf kann sich niemand rausreden. Auch nicht auf "Gesetze aus der Zukunft". Solange es kein neues UrhG gibt, gilt das Alte. Die DSGVO sagt jetzt nur noch, dass Bilder eben auch Daten sind. Sprich: wer die verarbeitet, muss eine Datenschutzerklärung und ein internes Register der Verarbeitungstätigkeiten haben und die Daten schützen.
Klar ist es extrem unwahrscheinlich, dass auf dem Sommerfest jemand das "Recht aufs eigenen Bild" einklagt oder später dann eine Auskunft ala DSGVO verlangt. Aber was ist mit Tagesgästen ? Zufallsbesuchern ? Besuchern, die zwar davon gelesen haben, aber nicht einmal im BFF angemeldet sind ?
Also warum "rumspielen" ... einfach ein Schild an der Kasse aufstellen und fertig.
@Monika: Rechtsprechung im Nachhinein gibt es nicht, darauf kann sich niemand rausreden. Auch nicht auf "Gesetze aus der Zukunft". Solange es kein neues UrhG gibt, gilt das Alte. Die DSGVO sagt jetzt nur noch, dass Bilder eben auch Daten sind. Sprich: wer die verarbeitet, muss eine Datenschutzerklärung und ein internes Register der Verarbeitungstätigkeiten haben und die Daten schützen.
Klar ist es extrem unwahrscheinlich, dass auf dem Sommerfest jemand das "Recht aufs eigenen Bild" einklagt oder später dann eine Auskunft ala DSGVO verlangt. Aber was ist mit Tagesgästen ? Zufallsbesuchern ? Besuchern, die zwar davon gelesen haben, aber nicht einmal im BFF angemeldet sind ?
Also warum "rumspielen" ... einfach ein Schild an der Kasse aufstellen und fertig.
Grüße, Frank
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Re: Fotografieren von Personen
Solange der netzweite Zugriff durch jedermann und Suchmaschinen auf eingestellte Bilder und damit das Kopieren etc. möglich ist, greift diese Diskussion, wie auch schon bei den vorherigen Veranstaltungen, ins Leere.
Norbert
So wie du bist, so sind auch deine Gebäude
Sullivan, 1924
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Re: Fotografieren von Personen
Frank, du solltest dich nicht an einzelnen Personen und Portaits festbeissen. Wär ja schön, wenn Andreas und Norbert recht hätten und deswegen frage ich ja.
Gruß Jürgen
Wer nicht mit Pflanzen und Tieren kann, kann auch nicht mit Menschen.
Ich moderiere in blau, der Rest ist nur meine Meinung
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Re: Fotografieren von Personen
Menschenmengen dürfen ohne Erlaubnis der abgebildeten veröffentlicht werden. Andreas hat das erläutert.
Aber bei wie viel Personen fängt eine Menge an? Im Zweifel wird so etwas im Einzelfall gerichtlich entschieden!
Es gibt Bereits Vereine die dazu übergegangen sind auf Fotos von Festen etc. nur noch Personen von Hinten
oder persönlich bekannte Personen deren Einverständnis bekannt ist zu veröffentlichen.
Das jemand durch die Teilnahme an einem Fest automatisch der Veröffentlichung des eigenen Bildes zustimmt, sehe ich nicht so. Ich jedenfalls tue das für das Sommerfest nicht! Was nicht heißt, das ich etwas gegen die Veröffentlichung hätte
aber einen solchen Automatismus lehne ich ab, das sind Facebook-Methoden.
Gruß Olaf
Aber bei wie viel Personen fängt eine Menge an? Im Zweifel wird so etwas im Einzelfall gerichtlich entschieden!
Es gibt Bereits Vereine die dazu übergegangen sind auf Fotos von Festen etc. nur noch Personen von Hinten
oder persönlich bekannte Personen deren Einverständnis bekannt ist zu veröffentlichen.
Das jemand durch die Teilnahme an einem Fest automatisch der Veröffentlichung des eigenen Bildes zustimmt, sehe ich nicht so. Ich jedenfalls tue das für das Sommerfest nicht! Was nicht heißt, das ich etwas gegen die Veröffentlichung hätte
aber einen solchen Automatismus lehne ich ab, das sind Facebook-Methoden.
Gruß Olaf
- Andreas Ludwig
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- Registriert: 29.03.2005, 16:50
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Re: Fotografieren von Personen
abardo – ich verlange dann, dass jeder, der einen Baum mitbringt, von einem Botaniker prüfen lässt, ob dieser Baum von infektiösen Pilzen befallen ist. Weiter hätte ich gerne eine Schädlingsschutzerklärung, dahingehend, dass ich sehen kann, ob der Baum entseucht worden ist. Lachhaft? Du wirst dich wundern – Feuerbrand etwa ist vielerorts meldepflichtig. Was ist also schon dabei, sich da ganz korrekt zu verhalten?
Auf dem Schild an der Kasse kann man dann vielleicht auch noch schreiben, dass das Betreten der Uferzone des Weihers auf eigene Gefahr erfolgt und dass man beim Entfachen von Grillfeuern Vorsicht walten lassen muss. Wenn wir es gross genug machen, können wir auch noch drauf nehmen, dass verbranntes Grillgut gefährliches Acrylamid enthält und dass man besonders bei Hühnchenknochen Kleinteile nicht verschlucken sollte.
Einfacher: Manche Gesetze werden gemacht, weil es solche Datenschieber wie Facebook etc. gibt, weil es Leute gibt, die sich hemmungslos zusammenklauen, was sie gerne auf ihrem Instagram-Account hätten und weil es Leute gibt, die gerne ein Bild der spanischen Prinzessin auf dem Klo hätten für ihren Chefredakteur. Wenn man diesbezügliche Gesetze oder Verordnungen formuliert, macht man das so, dass die Allgemeingültigkeit haben und belastbar sind. Da muss sich eine Behörde drauf stützen können. Das nennt man dann «anwendbares Recht». Juristen sind sich aber einig, dass so erlassenes Recht nicht immer durchsetzbar ist.
Hübsches Beispiel, neulich aktuell: Es ist gemäss Verordnung einer Stadt in D theoretisch nicht erlaubt, einen Pizzakarton in den öffentlichen Mülleimer zu stopfen. Tatsächlich besteht da der vernünftige Bürgermeister im Zweifel aber nicht drauf. Das nennt man dann gesunden Menschenverstand, den brauchts, sonst musst du bei jedem Gang zum Bäcker erst mal sehr viel überlegen, was du jetzt darfst und was nicht.
Oder noch einfacher: Wenn du auf einer Familienfeier Oma fragen willst, ob sie etwas dagegen hat, dass du sie ablichtest, weil du das nach DSGVO tun musst, dann tu das. Meine Familie würde sich dann Sorgen um mich machen.
Was das BFF angeht – da habe ich ganz banales, altmodisches, idealistisches Vertrauen. Wir haben das immer hingekriegt, ich glaube einmal wurden einzelne Bilder später gelöscht, meist war es gar kein Problem. Wir haben das selbstverantwortlich und frei geregelt. Das haben wir bisher gut gemacht. Solange ich darin Vertrauen habe und haben kann, erstelle, unterschreibe und beachte ich keinerlei Verordnungen, die wir nie gebraucht haben. Freiheit ist so selten geworden, da muss man aus Prinzip um jeden Zentimeter kämpfen. Na, sagen wir: Lächelnd darauf bestehen.
Auf dem Schild an der Kasse kann man dann vielleicht auch noch schreiben, dass das Betreten der Uferzone des Weihers auf eigene Gefahr erfolgt und dass man beim Entfachen von Grillfeuern Vorsicht walten lassen muss. Wenn wir es gross genug machen, können wir auch noch drauf nehmen, dass verbranntes Grillgut gefährliches Acrylamid enthält und dass man besonders bei Hühnchenknochen Kleinteile nicht verschlucken sollte.
Einfacher: Manche Gesetze werden gemacht, weil es solche Datenschieber wie Facebook etc. gibt, weil es Leute gibt, die sich hemmungslos zusammenklauen, was sie gerne auf ihrem Instagram-Account hätten und weil es Leute gibt, die gerne ein Bild der spanischen Prinzessin auf dem Klo hätten für ihren Chefredakteur. Wenn man diesbezügliche Gesetze oder Verordnungen formuliert, macht man das so, dass die Allgemeingültigkeit haben und belastbar sind. Da muss sich eine Behörde drauf stützen können. Das nennt man dann «anwendbares Recht». Juristen sind sich aber einig, dass so erlassenes Recht nicht immer durchsetzbar ist.
Hübsches Beispiel, neulich aktuell: Es ist gemäss Verordnung einer Stadt in D theoretisch nicht erlaubt, einen Pizzakarton in den öffentlichen Mülleimer zu stopfen. Tatsächlich besteht da der vernünftige Bürgermeister im Zweifel aber nicht drauf. Das nennt man dann gesunden Menschenverstand, den brauchts, sonst musst du bei jedem Gang zum Bäcker erst mal sehr viel überlegen, was du jetzt darfst und was nicht.
Oder noch einfacher: Wenn du auf einer Familienfeier Oma fragen willst, ob sie etwas dagegen hat, dass du sie ablichtest, weil du das nach DSGVO tun musst, dann tu das. Meine Familie würde sich dann Sorgen um mich machen.
Was das BFF angeht – da habe ich ganz banales, altmodisches, idealistisches Vertrauen. Wir haben das immer hingekriegt, ich glaube einmal wurden einzelne Bilder später gelöscht, meist war es gar kein Problem. Wir haben das selbstverantwortlich und frei geregelt. Das haben wir bisher gut gemacht. Solange ich darin Vertrauen habe und haben kann, erstelle, unterschreibe und beachte ich keinerlei Verordnungen, die wir nie gebraucht haben. Freiheit ist so selten geworden, da muss man aus Prinzip um jeden Zentimeter kämpfen. Na, sagen wir: Lächelnd darauf bestehen.
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