Kyrilla, du hast es nicht verstanden. Es geht hier überhaupt nicht um unterschiedliche Meinungen. Und es geht auch nicht darum, Reiner für eine bestimmte Ansicht zu dem Thema zu instrumentalisieren. Dass aber diese Frage gerade im Zusammenhang mit Reiners Tod aufkam, hat nunmal mit seinem Schicksal unmittelbar zu tun.Kyrilla hat geschrieben: ↑17.03.2022, 11:29 Es ging um das Andenken von Reiner Vollmari.
Genau darum.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das wurde vermischt mit einer Meinung-Deiner Meinung zu einem Thema ,das zweifellos anders gesehen werden kann.
Du hast Dich geäußert,andere haben auch ihre Meinung gesagt.
Und jetzt wehrt sich jeder mit seinen Mitteln.
Genau das ist passiert.
Und jetzt sind wir dabei uns festzubeißen.
Zum anderen Thema. Nicht zu Reiner Vollmari.
Das ist schade.
Ich hätte mich gefreut einige seiner Kunstwerke zu sehen-wenn die Bilder noch vorhanden sind.
Das andere Thema lassen wir lieber!
Dazu ein kurzer Hinweis auf die Rechtslage: In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat, oder wenn Angehörige einer verstorbenen Person ihre Zustimmung erklären. In vielen anderen europäischen Ländern gilt dagegen die Widerspruchslösung. Dann sind Organ- und Gewebeentnahmen auch ohne Zustimmung möglich, sofern nicht die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich widerspruchen hat; teilweise haben auch Angehörige nach dem Ableben ein Widerspruchsrecht.
Wenn sich die Angehörigen (vor allem im Falle eines plötzlichen Todes) auch noch mit solchen Fragen konfrontiert sehen, sind sie naturgemäß oft überfordert und geschockt. Und außerdem drängt die Zeit. Es ist dann außerordentlich hilfreich, wenn eine klare Entscheidung der verstorbenen Person – dafür oder dagegen – vorliegt.
Darum geht es eben: sich bewusst über diese Fragen zu informieren und sich persönlich zu entscheiden – dafür oder dagegen.